Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Preise- Unsere Preise sind netto gestellt, die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
2. Fälligkeit- Unsere Rechnungen sind sofort nach Eingang beim Kunden ohne jeden Abzug fällig.
3. Zahlungsverzug- Wir behalten uns vor Verzugszinsen von 2% über dem Bundesbank-Diskontsatz zu erheben. Bei Zahlungsverzug sind wir auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, wegen aller Ansprüche Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe und in genügender Form zu verlangen, auch den Weiterverkauf von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware zu untersagen und deren Rückgabe sowie die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf uns zu verlangen. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu minder geeignet sind. Wird in diesem Fall eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig; außerdem werden wir von sämtlichen noch nicht erfüllten Lieferungsverpflichtungen frei.
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht- Gegenüber unserer Forderung ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen.
5. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht- Mit der Übergabe der zu bearbeitenden Ware bestellt uns der Kunde für alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung ein vertragliches Pfandrecht, welches sich auf die Anwartschaftsrechte unseres Kunden an der Ware erstreckt.
6. Versand- Erfolgt auf eigene Gefahr unseres Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Fracht und Verpackung zu lasten unseres Kunden.
7. Liefertermine und -fristen- Die Aufträge werden nach in der Reihenfolge des Eingangs erledigt. Lieferfristen und Liefertermine gelten mangels besonderer Vereinbarung als annähernd und unverbindlich angegeben. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung können aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen nicht hergeleitet werden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Lieferfristen beginnen erst nach Klarstellung oder Vervollständigung von Bearbeitungsvorschriften, wenn diese zuvor uns unklar oder unvollständig erteilt worden sind; Liefertermine verschieben sich entsprechend.
9.Lieferungsbehinderung- Betriebsstörungen, verursacht durch Maschinenschaden, Arbeitermangel,
Brennstoff- und Rohstoffmangel, Stromsperren, Transportschwierigkeiten, behördlichen Maßnahmen sowie alle sonstigen Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung. Eine Nachlieferung, auch in Teilleistungen, bleibt uns freigestellt. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung können hieraus nicht hergeleitet werden.
9. Haftungsschluss- Für Schäden und Verluste, die an der Ware unseres Kunden durch Feuer, Blitze, Explosionen, Überschwemmungen, Wasserrohrbrüche, Witterungseinfluss, Zusammenstoß und Inbrandgeraten von Transportmitteln, Diebstahl, Einbruch, Abhandenkommen, Beraubung, Unredlichkeit und Veruntreuung eintreten, haften wir nur bei grob fahrlässiger Vertragsverletzung.
10. Auftragsbezeichnung- Bei jeder Auftragserteilung müssen Bearbeitungsarten, Faltlängen, Verpackungs- und Verklebungswünsche eindeutig und schriftlich bezeichnet sein.
Die von unseren Kunden, laut Lieferschein, angelieferte Ware, wird ohne Mengen- und Qualitätsprüfung auf Treu und Glauben übernommen. Ablieferungen ohne Mengen- bzw. Stückzahlangaben, werden ebenfalls ungeprüft übernommen. Regressansprüche aus differenzierenden Abrechnungen können nicht anerkannt werden.
Schneideverluste, die durch gegebene Bedingungen der Ware entstehen, gehen voll zu Lasten des Kunden. Wir halten mit unserer Technik die Schneideverluste so niedrig wie möglich.
Für beschichtete Ware oder Ware für Laserarbeiten gelten Sonderbedingungen, die auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen sind die technischen Hinweise der jeweils gültigen Preisliste unbedingt zu beachten. Alle außerhalb der gültigen Preisliste vereinbarten Konditionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
11. Nachmessen- Berechnungsgrundlage für die Preisgestaltung sind die von uns ermittelten Breiten und Rapportlängen, Metragen messen wir nur auf besondere Bestellung gegen gesonderte Berechnung nach.
12. Eigentumsvorbehalt- Soweit wir eigene Ware liefern, behalten wir uns das Eigentum daran vor, bis unsere gesamten aus der Geschäftsverbindung und aus sonstigem Rechtsgrund erwachsenen und noch erwachsenden Forderungen getilgt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum für unsere Saldoforderung.
Unser Kunde ist berechtig, die Ware im üblichen und ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Zu anderen Verfügungen über unser Eigentum ist der Kunde nicht berechtigt.
Verkauft der Kunde die von uns gelieferte Ware weiter, so tritt er schon jetzt zur Sicherung der vorstehenden Ansprüche, die aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns zu einem Betrag ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Dieser Wert ist unser Rechnungsbetrag zuzüglich 10%.
Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt unser Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.
Unser Kunde ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Wir sind ermächtigt, die Einziehung selbst vorzunehmen, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auf unser Verlangen ist unser Kunde verpflichtet, uns die Abnehmer zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Regelungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen unseres Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt.
13. Zusatzeinrichtungen- Die Aufwendungen für Zusatzeinrichtungen, die wir für die Erfüllung von Sonderwünschen unseres Kunden beschaffen müssen, werden unserem Kunden belastet.
14.1. Gewährleistungen Voraussetzungen- Wenn Beanstandungen geltend gemacht werden sollen, ist die Verarbeitung der Ware zu unterlassen oder sofort einzustellen. Wir sind sofort zu benachrichtigen. Die beanstandete Ware ist komplett vorzulegen. Die Kartonhüllen mit unseren Bearbeitungsvermerken sind an uns zu retournieren.
Beanstandungen müssen nach Eingang der Ware bei unseren Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle schriftlich erhoben werden, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Ablieferung. Bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach der Ablieferung.
Bei Ware, die weiterverarbeitet worden ist, können Beanstandungen nicht mehr erhoben werden.
14.2. Gewährleistung Umfang- Bei begründeten und fristgerechten Rügen, hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware, erstreckt sich unsere Gewährleistungspflicht bei
a) Lohngeschäften, auf die kostenlosen Beseitigungen des Mangels. Falls diese nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, auf eine kostenlose Neubearbeitung bei Ersatzgestellung der Ware durch unseren Kunden.
b) Kaufgeschäften, auf Vergütung, bzw. Gutschrift des Minderwertes oder Nachlieferung mängelfreier Ware nach unserer Wahl.
c) Berechnung für, vom Kunden oder Verbraucher an den von uns gefertigten Etiketten oder von uns sonst wie bearbeiteten Waren. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung durchgeführte Sortierarbeiten, Besserungen oder dergleichen ähnliche Arbeiten können wir nicht anerkennen.
15. Erfüllungsort- Der Sitz unserer Gesellschaft ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile.
16. Gerichtsstand- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Klagen im Urkunden- und Wechselprozess, ist das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht
17. Änderungen der Bedingungen- Nebenabreden und Abweichungen von den vorstehenden Zahlungs- und Lieferbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.